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BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56 |
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- RG, 12.06.1911 - II 14/11
Aufrechnung in der Berufungsinstanz; Sicherheitszession
Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
Zwischen dem Sicherungseigentümer und dem übereignenden Schuldner besteht ein Treuverhältnis, auf das die Bestimmungen über den Auftrag entsprechend angewandt werden können (vgl. RGZ 59, 190; 76, 345; 116, 330). - RG, 08.01.1934 - VI 274/33
1. Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs aus der Vollziehung eines …
- RG, 29.03.1927 - II 374/26
Vermögensbeschlagnahme in England
Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
Zwischen dem Sicherungseigentümer und dem übereignenden Schuldner besteht ein Treuverhältnis, auf das die Bestimmungen über den Auftrag entsprechend angewandt werden können (vgl. RGZ 59, 190; 76, 345; 116, 330). - RG, 23.11.1904 - V 215/04
Sicherheitszession
- RG, 05.01.1934 - VII 180/33
1. Zur Abtretung und Pfändung des Anspruchs, der dem Grundstückseigentümer …
Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
Nur wenn aus diesen nichts über die Befugnisse des Sicherungseigentümers hinsichtlich der Verwertung der übereigneten Sachen zu entnehmen ist, ist Raum für die Annahme, daß der Sicherungseigentümer, der an sich eine wesentlich freiere Stellung als der Pfandgläubiger hat (RGZ 143, 113 [118]), bei der Verwertung die dem Pfandgläubiger gezogenen Grenzen einhalten muß (…RG a.a.O. S 116-118 und DR 1941, 1792).